Die Bundesregierung hat heute die von Bundesminister für Digitales und Verkehr, von Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und von Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegte Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen. Sie wird dem Bundesrat zugeleitet, der ihr noch zustimmen muss. Im Oktober 2024 trat nach Zustimmung des Bundesrates die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft.
Bundesminister Dr. Volker Wissing:
„Mit den Anpassungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein für ein zeitgemäßes und unbürokratisches Straßenverkehrsrecht erreicht. Die Neuregelung der Straßenverkehrs-Ordnung eröffnet Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume vor Ort. Mit der Anpassung der Verwaltungsvorschrift an die StVO-Novelle bekommen die Kommunen endlich die Rechtssicherheit, die sie noch brauchen. Ich fordere nun den Bundesrat dringend auf, der Verwaltungsvorschrift zuzustimmen und damit den Weg für die Kommunen freizumachen, künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren zu können. Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer modernen, klimafreundlichen, fortschrittlichen und sicheren Mobilität."
Die im Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der StVO verschafft den Kommunen größere Spielräume bei der Gestaltung des Straßenverkehrs vor Ort. Um ihnen bei der Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen die erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen, sind noch Folgeänderungen in der VwV-StVO erforderlich. Der Entwurf der Bundesregierung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der ihn voraussichtlich in seiner Sitzung am 21.03.2025 behandeln wird.
Ebenfalls im Kabinett beschlossen wurde eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zur Erleichterung und Beschleunigung von Großraum- und Schwertransporten (GST). Hierfür ist jetzt der Weg für die Veröffentlichung und das Inkrafttreten frei. Die Änderungen zu GST gehen auf eine Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz unter Leitung des BMDV zurück. Es handelt sich um insgesamt sieben Maßnahmen, denen der Bundesrat bereits am 20.12.2024 zugestimmt hat.