26.06.2023

Verkaufsverbot für Leuchtstofflampen - Stehen Sie nicht im Dunkeln

Ab dem 25. August dieses Jahres, gilt das Verkaufsverbot der T5- und T8 Leuchtstofflampen.

Gemäß der RoHs, wird EU-weit der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Somit wird der Kauf und das nachrüsten von Leuchtstofflampen, im Falle eines Ausfalls unmöglich. Dennoch bringt das Verbot auch Vorteile mit sich. Die Investitionskosten in eine LED-Beleuchtung amortisieren sich sehr schnell.

Durch die Umrüstung auf LED-Beleuchtung können Sie nicht nur den Anforderungen der RoHS-Richtlinie gerecht werden, sondern auch von den zahlreichen Vorteilen dieser Technologie profitieren. LED-Leuchten haben eine lange Lebensdauer, bieten eine bessere Lichtqualität und ermöglichen eine flexible Anpassung der Helligkeit.

Die Hanse Licht Kontor, als Mitglied der LIHH, bietet dafür einen umfassenden Komplettservice. Als erfahrener Systemdienstleister für LED-Beleuchtungstechnik mit mehr als 1,8 Millionen Quadratmetern umgerüsteter Logistik- und Produktionsfläche können wir Ihnen folgendes bieten:

  • Erstellung eines maßgeschneiderten Beleuchtungskonzepts, dass Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht
  • Sofortige Energiekosteneinsparungen von bis zu 80%, dank der hohen Energieeffizienz von LED-Beleuchtung
  • Einholung der 15%igen Förderung auf den Anschaffungspreis des Materials und der Montage

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