Was haben eine Pizzeria und ein Gefahrstofflager für Chemikalien gemeinsam? Bei beiden piept der Pager, wenn die Ware fertig ist. Diesen und viele weitere interessante Einblicke konnten die Teilnehmenden der 30. Sitzung des Fachkreises Logistikimmobilien bei ihrem Besuch bei DP World in Altenwerder gewinnen.

Nachdem zunächst Herr Schwarzelühr einen Überblick über das Unternehmen DP World und die Besonderheiten des Hamburger Standort gegeben hatte, skizzierte Herr Duschek von UMCO die rechtlichen Grundlagen für die Lagerung von Gefahrstoffen. Er ging dabei speziell auf die Anforderungen zur Lagerung von Batterien ein. Hierbei handelt es sich um ein Thema, das aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung im Verkehrsbereich an Bedeutung gewinnt. Anschließend ging es dann von der Theorie zur Praxis: Die Teilnehmenden konnten die verschiedenen Bereiche mit ihren spezifischen Anforderungen zur Lagerung unterschiedlichster Gefahrstoffe im Detail besichtigen.

Die erste Sitzung des Fachkreises Logistikimmobilien im Jahr 2025 fand erneut im Exkursionsformat statt. Ziel war es dabei die vielfältigen baulichen und organisatorischen Anforderungen an Gefahrstofflager vor Ort im Detail betrachten und diskutieren zu können. Zu Beginn gab der Fachkreisleiter Oliver Jähn von JLL einen kurzen Überblick über die aktuelle Lage am Markt für Logistikimmobilien. Anschließend stellte Herr Schwarzelühr das Unternehmen DP World vor. Hierbei ging er zunächst auf die Historie und vor allem die jüngere Entwicklung des Unternehmens ein. Hierbei thematisierte er auch die Übernahme der Imperial Chemical Logistics, die den Standort in Altenwerder zuvor betrieb. Außerdem stellte er noch die verschiedenen Services dar, die DP World entlang der gesamten Supply Chain bietet. Der Fokus richtete sich dann zunächst auf die europäischen Standorte im Bereich Chemical Logistics, bevor die Situation in Deutschland noch einmal näher beleuchtet wurde. Abschließend wurden Details zum Standort in Altenwerder präsentiert.

In einem weiteren Impulsvortrag erläuterte Herr Duschek von UMCO die rechtlichen Grundlagen zur Lagerung von Gefahrstoffen. Er begann mit der Definition von Lagerung als Tätigkeit und der Abgrenzung zwischen Lager- und Transportrecht. Als rechtliche Grundlagen für die Lagerung von Gefahrstoffen wurden unter anderem die BImSchV und die TRGS510 thematisiert, wobei auch ein schematischer Überblick über sämtliche Zusammenlagerungsverbote gegeben wurde. In diesem Zusammenhang lernten die Teilnehmenden, dass Seveso nicht nur eine Stadt in Italien, sondern aufgrund eines Chemieunfalls in den 70ern auch namensgebend für die Seveso-III-Richtlinie war, die in der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) in deutsches Recht umgesetzt ist. Auch die grundsätzlichen rechtlichen Anforderungen an den Baukörper wurden kurz betrachtet, wobei beispielsweise Themen wie Brandschutz und Löschwasservorhaltung angesprochen wurden. Anschließend rückte dann das Thema Batterielagerung in den Fokus, das aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung im Verkehrssektor an Bedeutung gewinnt. Die Anforderungen an die Lagerung von Batterien erwiesen sich dabei als komplex.

Als letzten Tagespunkt der Sitzung konnten die Teilnehmenden das zuvor theoretisch Besprochene dann auch in der in der Praxis erleben. Bei der Besichtigung des Lagers von DP World in Altenwerder wurden auch Bereiche für hochtoxische und explosive Stoffe gezeigt. Neben den erhöhten Anforderungen an den Brandschutz kommen dabei unter anderem auch diverse Sensoren zum Einsatz, die in speziell für hochgefährliche Stoffe eingerichteten Räumen auch geringste Stoffkonzentrationen in der Luft nachweisen können. Weitere Maßnahmen beinhalten beispielsweise Verdunkelung oder temperaturgeführte Lagerung. Die Einhaltung der Zusammenlagerungsverbote wird dabei übrigens durch die EDV gewährleistet. Dies minimiert das Risiko menschlicher Fehler in diesem kritischen Bereich nahezu vollständig.

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