LMC: Das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen
Das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen ist mehr als „nur“ Pflichterfüllung. Am 02. Juli 2023 trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, welches Unternehmen dazu verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzurichten. Diese neuen Regelungen setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie um und haben zum Ziel, hinweisgebende Personen zu schützen und Integrität zu fördern. Besonders in der Logistik, einer Branche, in der Vertrauen und Zuverlässigkeit von entscheidender Bedeutung sind, kann ein solches System dazu beitragen, Reputationsschäden zu vermeiden und das Image des Unternehmens durch verantwortungsvolle Unternehmensführung zu stärken. Es stärkt nicht nur das Vertrauen von Mitarbeitern, Partnern und der Öffentlichkeit, sondern ermöglicht auch die Früherkennung von Missständen und Verstößen gegen ethische Standards. So kann eine Kultur der Transparenz und Verantwortung gefördert werden.