In der LIHH-Veranstaltungsreihe „Fördermittelguide“ informierte sich das LIHH-Netzwerk über die neu geschaffenen Möglichkeiten der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung in Deutschland

Zahlreiche Länder unterstützen Forschung und Entwicklung in Unternehmen bereits länger über das Steuersystem. Bislang konnten deutsche Unternehmen nicht von einer solchen steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung profitieren - dies ändert sich nun, denn in 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten! Unternehmen erhalten maximal 1 Mio. Euro pro Jahr, das Forschungs- und Entwicklungsthema ist dabei nicht eingegrenzt. Jedes in Deutschland steuerpflichtige, forschende Unternehmen sollte sich daher unbedingt mit den neuen Möglichkeiten befassen, die die Forschungszulage bietet!

Am 28.09.2020 fand dazu das LIHH-Veranstaltungsformat „Fördermittelguide“ statt – diesmal virtuell als Webinar. Dort konnte sich das LIHH-Netzwerk über die neu geschaffene Forschungszulage informieren und ihre Fragen zu Förderfähigkeit, Förderbedingungen und Antragstellungsprozess loswerden.

Als Referent und Experte stand Herr Dr. Leo Wangler vom Institut für Innovation und Technik (iit) in der VDI/VDE I+T GmbH Rede und Antwort. Als Dipl. Volkswirt verantwortet er am iit u.a. das Informationsangebot www.forschungszulagenrechner.de. Der Forschungszulagenrechner unterstützt Unternehmen darin, sich schnell und umfassend über die steuerliche F&E-Förderung zu informieren sowie die eigene Förderfähigkeit und voraussichtliche Förderhöhe zu ermitteln.

Mit der Forschungszulage gibt es erstmals in Deutschland die Möglichkeit, eigene F&E-Aufwände unabhängig von der allgemein üblichen Projektförderung – bei der oftmals hohe administrative Aufwände für die Beantragung und nicht selten große Konkurrenz um knappe Fördermittel existieren – fördern zu lassen. Für die Forschungszulage muss bei einer kürzlich benannten sogenannten „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) lediglich die Förderfähigkeit für ein selbst definiertes F&E-Projekt bescheinigt werden. Die Bescheinigungsstelle hat im September 2020 ihre Arbeit aufgenommen und nimmt unter www.bescheinigung-forschungszulage.de bereits Anträge entgegen.

Die F&E-Ausgaben werden dann nach erfolgter Bescheinigung direkt mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht und verrechnet und mindern so direkt die Steuerlast des Unternehmens. Ist die einem Unternehmen zustehende Forschungszulage höher als die geschuldete Steuerlast, kann sogar eine Auszahlung erfolgen.

Wenn Sie mehr über die neuen Möglichkeiten der Forschungs- und Entwicklungsförderung durch die Forschungszulage erfahren möchten, nutzen Sie gern das Informationsangebot des iit-Forschungszulagenrechners. Dem LIHH-Netzwerk steht unser Projektmanager Innovation, Thomas Brauner, auch gern mit Rat und Tat in Förderfragen zur Seite. Sprechen Sie uns gern an!

Zum Veranstaltungsformat

Die Logistik-Initiative Hamburg informiert in ihrem Veranstaltungsformat „Fördermittelguide“ regelmäßig über Förderprogramme und Förderaufrufe, die für das Netzwerk der LIHH von Relevanz sind. Weitere Infos und zukünftige Termine finden Sie hier.

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