Am 31. Januar 2025 referierte Jonas Amstein von profor software GmbH beim Logistic Morning Coffee (LMC) zum Thema: Von der Rechnung zur E-Rechnung. Seit Jahresbeginn wurden in Deutschland die Weichen bei elektronischen Rechnungen neu gestellt. So gilt durch das Wachstumschancengesetz seit dem 01.01.2025 die Pflicht zur E-Rechnung. Was bedeutet dies für Unternehmen?
Der Gesetzgeber erwartet sich von dieser Veränderung eine verbesserte Liquidität von Unternehmen. Darüber hinaus soll die Vorschrift dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und an die Anforderungen der modernen digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Basis hierfür ist eine EU-Richtlinie, welche einen einheitlichen europäischen Rechnungsstandard zum Ziel hat. Für Unternehmen geht das Wachstumschancengesetz mit einer Vereinfachung des Steuersystems einher: Die Anhebung von Schwellwerten und Pauschalen reduziert bürokratische Verfahren deutlich und schließt nebenbei zahlreiche Steuerschlupflöcher.
Seit Jahren sprechen wir vom digitalen Büro und von der digitalen Logistik. Sehr viele Unternehmen arbeiten mit alter Software oder gar noch mit Zettel und Stift. Dies ist mit den neuen gesetzlichen Anforderungen nahezu nicht mehr möglich. Warum das Ganze, fragen Sie sich vielleicht? Wir haben doch die .pdf! Dies war bis zum 31.12.2024 auch korrekt, doch ist die .pdf nur digital und keine E-Rechnung im steuerrechlichen Sinne. Hier fehlte bisher eine klare Definition. Eine Lücke die nun geschlossen wurde. Die .pdf diente dem Zweck eine visuell ansprechende und papierhafte Darstellung von Rechnungen für Anwender zu generieren die man zwar digital teilen kann, dem strukturierten elektronischen Format zur elektronischen Verarbeitung aber nur über Umwege (OCR-Engines bzw. Texterkennung) nahekommen. Dies wird nun mit den zulässigen E-Rechnungsformaten ZUGFeRD und x-Rechnung präzisiert. Wie geht die Einführung der E-Rechnung jetzt weiter? 01.01.2025 – Beginn der Pflicht zur Verarbeitung von E-Rechnungen für ALLE Unternehmen im B2B Kontext. Jedes Unternehmen muss in der Lage sein eine E-Rechnung von einem anderen zu verarbeiten. 01.01.2026 – Beginn der Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen. Jedes Unternehmen muss in der Lage sein, einem anderen Unternehmen eine E-Rechnung zu stellen. Der Übergangszeitraum läuft hier bis Ende 2027. Ausgenommen sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000€.
Fazit
Was müssen Unternehmen nun tun? Zum einen müssen Unternehmen die Verarbeitung von E-Rechnungen sicherstellen. Dies kann beispielsweise über ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) gewährleistet werden. Wir bieten mit DocuWare eines der leistungsstärksten DMS in Deutschland an. Im zweiten Schritt muss geprüft werden, ob die Systeme für die Rechnungserstellung (WMS, TMS, FMS oder ERP) auf dem aktuellen Stand sind und die Anforderungen erfüllen. Wir liefern mit Boltrics eine weltweit etablierte Branchenlösung auf Basis von Microsoft Business Central. Wir beraten, implementieren und unterstützen bei der digitalen Transformation. Die Idee ist, Daten möglichst selten anfassen zu müssen um sie trotzdem in allen Systemen des Unternehmens zu nutzen.
Über das LMC
Der Logistikstandort Hamburg befindet sich im Auf- und Umbruch. Aus diesem Grunde hat die Logistik-Initiative Hamburg ein monatliches Logistics-Morning-Coffee (LMC) für die Entscheider der Szene ins Leben gerufen. Logistiker haben somit die Möglichkeit, sich jeden 3. Freitag im Monat von 08:00 - 09:30 Uhr in legerem Rahmen gezielt über aktuelle Themen auszutauschen sowie neue Impulse anzuregen.