Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat vor kurzem wieder eine sog. Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Bundesweit wurden an ca. 25 Kontrollstellen über mehrere Tage hinweg Lastkraftwagen und ihre Fahrer kontrolliert.

Dabei wurden gemäß der Pressemitteilung Nr. 37 vom 21.9.2021 wieder diverse Verstöße in den Bereichen Kabotage, Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrzeugsicherheit festgestellt. Auch wenn man auf den ersten Blick meinen mag, dass solche Kontrollen sich in erster Linie auf die ausführenden Transportunternehmen beziehen, sind hiervon erfahrungsgemäß auch die Auftraggeber betroffen. Dies beschränkt sich nicht nur auf Störungen beim konkreten Transport, wenn dem Fahrer bspw. die Weiterfahrt untersagt wird, sondern kann unter Umständen auch zu Verfahren gegen die für die Verladung verantwortlichen Personen und das Unternehmen selbst führen.

Auch wenn üblicherweise bereits im Transportauftrag oder einem Rahmenvertrag die Pflicht zur Verladung und Ladungssicherung vom Versender auf den Frachtführer übertragen wird, entbindet dies den Auftraggeber nicht vollständig von seiner Verpflichtungen. Er muss zumindest stichprobenartig die Verkehrssicherheit des Abholfahrzeuges, das Vorhandensein der notwendigen Lizenzen und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten durch den Fahrer überprüfen. Bei Zweifeln ist eine Verladung zu unterlassen. Andernfalls drohen erhebliche (Geld)strafen.

Bei Fragen rund um das Thema steht Ihnen das Team von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN in der HANSE LOUNGE während des Deutschen Logistik-Kongresses gern zur Verfügung.

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